förderrechner-wp.de Logoförderrechner-wp.deWärmepumpe Förderung berechnen

Wärmepumpe: Förderung 2026 einfach erklärt

Für den Einbau einer Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude gibt es einen Zuschuss der KfW (Heizungsförderung 458). Grundförderung und Boni werden addiert und auf die förderfähigen Kosten angewendet – je nach Antragsteller auf höchstens 70 % bzw. 80 % begrenzt.

30 %
Grundförderung
bis 80 %
maximaler Fördersatz
28.000 €
förderfähige Kosten (1. WE)

Wie viel Förderung bekommen Sie für Ihre Wärmepumpe?

Der kostenlose Förderrechner zeigt Zuschuss, förderfähige Kosten und Eigenanteil nach KfW 458 in 2 Minuten – ohne Anmeldung. Danach können Sie Energieberater in Ihrer Nähe auswählen.

Wärmepumpen-Förderung berechnen

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Wie sich Ihr Fördersatz zusammensetzt

Der Zuschuss besteht aus der Grundförderung und bis zu zwei Boni, die addiert werden. Für selbstnutzende Eigentümer ist die Summe auf 70 % begrenzt, bei niedrigem Haushaltseinkommen auf 80 %.

  • Grundförderung 30 % für den Umstieg auf eine Wärmepumpe – auch für Vermieter
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 % für die selbstgenutzte Hauptwohnung beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; er sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
  • Einkommensbonus 10 bis 40 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 €; mit Kindern im Haushalt liegen die Grenzen höher

Förderfähige Kosten und Eigenanteil

Der Fördersatz wird nicht auf die gesamte Rechnung angewendet, sondern nur auf die förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit sind das höchstens 28.000 €, für die 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € und ab der 7. je 8.000 €. Ab 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit halbjährlich um 750 €. Was darüber liegt, tragen Sie selbst.

Reihenfolge: erst Antrag, dann Umsetzung

Für den Antrag brauchen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung – der Vertrag gilt also erst mit der Förderzusage. Diese Bedingung kann nicht nachträglich eingefügt werden. Außerdem ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten nötig.

Häufige Fragen

Wird die Wärmepumpe auch im Neubau gefördert?

Nein. Die Heizungsförderung 458 gilt nur für bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Brauche ich einen Energieberater?

Nicht zwingend. Die Bestätigung zum Antrag kann auch das Fachunternehmen erstellen. Ein Energieberater kann Sie zusätzlich bei Planung und Antrag unterstützen.

Berechnet der Förderrechner meinen Zuschuss?

Ja. Der Förderrechner-WP ermittelt aus Ihren Angaben Grundförderung, Boni, förderfähige Kosten und Eigenanteil nach KfW 458. Das Ergebnis ist unverbindlich – maßgeblich ist die Förderzusage der KfW.

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KfW-Stand: 21.07.2026. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Förderberatung. Maßgeblich sind die Richtlinien zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.